
Pflegebedürftige Menschen erhalten die benötigte Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten meist von pflegenden An- und Zugehörigen.
Nachbarschaftshilfen sind freiwillige Helferinnen und Helfer, die Bekannte und Freunde mit Pflegegrad unterstützen und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Haushalts- und Betreuungshilfen unterstützen dagegen im Rahmen eines Arbeitsvertrags (z.B. Minijob).
Beide kommen zu den pflegebedürftigen Menschen nach Hause und helfen je nach Bedarf, zum Beispiel beim Reinigen der Wohnung, beim Einkaufen, leisten Gesellschaft oder begleiten zum Arzt. Dabei suchen Pflegebedürftige oder ihre An- und Zugehörigen in eigener Initiative eine geeignete Helferin oder einen geeigneten Helfer ihres Vertrauens, denn es findet leider keine Vermittlung und keine Zuverlässigkeitsprüfung durch die Servicestelle Nachbarschaftshilfe statt!
Wenn sich die Nachbarschafts- oder Haushalts- und Betreuungshilfen gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe „registriert“ haben, können bis zu 131 Euro pro Monat aus dem so genannten Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) erstattet werden. Außerdem erhalten registrierte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer kostenfreie Schulungsangebote.
Für die Registrierung gibt es bestimmte Bedingungen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält die Nachbarschafts- oder Haushaltshilfe nach Prüfung eine „Registrierungsbestätigung“. Diese gibt sie weiter an die pflegebedürftige Person. Die pflegebedürftige Person kann damit bei der Pflegekasse die Erstattung der Auslagen beantragen und dort auch alle weiteren Fragen zur Abrechnung klären.
Wichtig: Falls bereits ein Pflegedienst unterstützt, sollte bei der Pflegekasse nachgefragt werden, ob der Entlastungsbetrag noch in voller Höhe verfügbar ist.
Die pflegebedürftige und die helfende Person besprechen und entscheiden bei der Nachbarschaftshilfe gemeinsam, was benötigt wird und welche Hilfe angemessen und machbar ist. Bei der angestellten Haushaltshilfe wird dies vertraglich zwischen der pflegebedürftigen Person als Arbeitgeber/in und der angestellten Haushaltshilfe geregelt.
Achtung: Nachbarschafts- und Haushaltshilfen bieten keine Grund- und Behandlungspflege und keine reinen Fahrdienste!
Die Helferinnen und Helfer ….

Bitte beachten Sie: Wir prüfen weder den Arbeitsvertrag in arbeitsrechtlicher Hinsicht noch die Zuverlässigkeit der helfenden Person!
Wir beraten Sie: 040 / 411 706-21


Es findet keine Vermittlung zwischen Pflegebedürftigen und Nachbarschaftshilfen durch die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg statt.
Nachbarschaftshilfe ist generationsübergreifende gegenseitige Unterstützung und ein wertvolles Instrument gegen Einsamkeit und für den Zusammenhalt der Gesellschaft!


Hier finden Sie oft gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten:
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?
Welche Unterlagen muss ich für eine erfolgreiche Registrierung einreichen?
Muss ich um als Nachbarschaftshilfe tätig zu werden einen Kurs absolvieren?
Kann ich einen Termin vor Ort in der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg vereinbaren?
Wie läuft die Abrechnung ab?
Kann ich Nachbarschaftshilfe für Verwandte leisten?
Wie viele pflegebedürftige Personen kann ich als Nachbarschaftshilfe betreuen?
Was muss ich tun, wenn ich weitere oder andere pflegebedürftige Personen betreuen will oder die helfende Person sich ändert?
Wird die Aufwandsentschädigung für die Nachbarschaftshilfe auf Sozialleistungen angerechnet?
Ist die Aufwandsentschädigung steuerfrei?
Darf eine Nachbarschaftshilfe die pflegebedürftige Person im Rahmen ihres Ehrenamtes mit dem eigenen PKW befördern?
Wozu benötigt eine Haushaltshilfe einen Erste-Hilfe-Kurs?
Die telefonischen Sprechzeiten finden zu diesen Zeiten statt: montags von 10:00-14:00 Uhr mittwochs von 12:00-14:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr DRK-Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel e.V. |
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Hoheluftchaussee 145 | |
| 040 411 706-21 | |
| info@nachbarschaftshilfe-hh.de | |
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Feedback zu unseren Schulungen:
„Guter Service, angenehme Location“
„Guter Einblick in die verschiedenen, sehr wichtigen Bereiche zum Ablauf eines Helfers- / Betreuungskraft und themenbasierte Gruppenarbeit“
„Kompetente Dozentin und die fachlich wertvollen Hintergrundinformationen der Referentin, sehr freundliche und angenehme Atmosphäre“
„Toller Service und Beratung“