Nachbarschaftshilfe

Haushaltshilfe

Herzlich willkommen bei der

Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg!

Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Nachbarschaftshilfe

Nachbarschafts- oder Haushaltshilfen können pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 unterstützen, so lange wie möglich zuhause zu wohnen und am sozialen Leben teilzunehmen. Sie entlasten damit auch pflegende An- und Zugehörige. 
Diese Alltagshilfe kann mit Mitteln aus der Pflegeversicherung bezuschusst werden.

Pflegebedürftige Menschen erhalten die benötigte Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten meist von pflegenden An- und Zugehörigen.

Nachbarschaftshilfen sind freiwillige Helferinnen und Helfer, die Bekannte und Freunde mit Pflegegrad unterstützen und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Haushalts- und Betreuungshilfen unterstützen dagegen im Rahmen eines Arbeitsvertrags (z.B. Minijob).

Beide kommen zu den pflegebedürftigen Menschen nach Hause und helfen je nach Bedarf, zum Beispiel beim Reinigen der Wohnung, beim Einkaufen, leisten Gesellschaft oder begleiten zum Arzt. Dabei suchen Pflegebedürftige oder ihre An- und Zugehörigen in eigener Initiative eine geeignete Helferin oder einen geeigneten Helfer ihres Vertrauens, denn es findet leider keine Vermittlung und keine Zuverlässigkeitsprüfung durch die Servicestelle Nachbarschaftshilfe statt!

Wenn sich die Nachbarschafts- oder Haushalts- und Betreuungshilfen gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe „registriert“ haben, können bis zu 131 Euro pro Monat aus dem so genannten Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) erstattet werden. Außerdem erhalten registrierte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer kostenfreie Schulungsangebote.

Für die Registrierung gibt es bestimmte Bedingungen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält die Nachbarschafts- oder Haushaltshilfe nach Prüfung eine „Registrierungsbestätigung“. Diese gibt sie weiter an die pflegebedürftige Person. Die pflegebedürftige Person kann damit bei der Pflegekasse die Erstattung der Auslagen beantragen und dort auch alle weiteren Fragen zur Abrechnung klären.

Wichtig: Falls bereits ein Pflegedienst unterstützt, sollte bei der Pflegekasse nachgefragt werden, ob der Entlastungsbetrag noch in voller Höhe verfügbar ist.

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Mögliche Tätigkeiten von Nachbarschafts- oder Haushaltshilfen:

  •  Hilfe im Haushalt (Unterstützung beim Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen, Kochen, Blumen gießen, Einkaufen…)
  •  Begleitung zu Ausflügen, Arztbesuchen, Einkäufen …
  •  Gesellschaft leisten (Spazieren gehen, Vorlesen, Spielen, Zuhören …)
  •  Unterstützung bei Schriftverkehr und Post
  •  Beschäftigung pflegebedürftiger Kinder

 

Die pflegebedürftige und die helfende Person besprechen und entscheiden bei der Nachbarschaftshilfe gemeinsam, was benötigt wird und welche Hilfe angemessen und machbar ist. Bei der angestellten Haushaltshilfe wird dies vertraglich zwischen der pflegebedürftigen Person als Arbeitgeber/in und der angestellten Haushaltshilfe geregelt.

Achtung: Nachbarschafts- und Haushaltshilfen bieten keine Grund- und Behandlungspflege und keine reinen Fahrdienste!

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Registrierung

Voraussetzungen und Vorteile der Registrierung

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und angestellte Haushalts-/ Betreuungshilfen haben inhaltlich die gleichen Aufgaben, doch gibt es teilweise unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Vorteile durch die Registrierung.      

 

Gleiche Voraussetzungen:

Die Helferinnen und Helfer ….

  • sind volljährig
  • leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt
  • sind nicht mit der pflegebedürftigen Person oder den pflegenden Angehörigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert
  • sind nicht die Pflegeperson für die pflegebedürftige Person

Unterschiede:

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen

Voraussetzungen zur Registrierung:

  • Nachbarschaftshilfen betreuen höchstens zwei Pflegebedürftige.
  • Nachbarschaftshilfen sind ehrenamtlich tätig.
  • Nachbarschaftshilfen erhalten 5 Euro Aufwandsentschädigung je Stunde. 
  • Die Aufwandsentschädigung ist begrenzt auf
    - bis zu 1.572 € pro Jahr bei Unterstützung einer pflegebedürftigen Person und
    - bis zu 2.400 € pro Jahr bei zwei pflegebedürftigen Personen.
 

 

Vorteile durch die Registrierung:

  • Nachbarschaftshilfen benötigen keine bestimmte Qualifikation.
  • Nachbarschaftshilfen müssen keine Nachweise einreichen.
  • Nachbarschaftshilfen werden auf Wunsch kostenlose Workshops und Schulungen angeboten.
  • Nachbarschaftshilfen sind unfallversichert und haftpflichtversichert, sofern sie über keine eigene Versicherung verfügen.
  • Nachbarschaftshilfen dürfen die Aufwandsentschädigung steuerfrei entgegennehmen.
  • Pflegebedürftige können sich die Kosten für die Aufwandsentschädigung aus dem Entlastungsbetrag mit bis zu 131 € im Monat erstatten lassen.

 

        Erforderliche Dokumente

        Angestellte Betreuungs- oder Haushaltshilfen

        Voraussetzungen zur Registrierung

        • Angestellte Haushaltshilfen schließen einen Arbeitsvertrag mit der pflegebedürftigen Person als Arbeitgeber/in, der den gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entspricht (zum Beispiel Minijob).
        • Angestellte Haushaltshilfen weisen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs mit mind. 9 Unterrichtseinheiten nach.
        • Angestellte Haushaltshilfen weisen ihre hauswirtschaftliche oder pflegerische Qualifizierung nach, wenn die Beschäftigten selbst Fachkräfte mit hauswirtschaftlichem oder pflegerischem Fachwissen sind oder
        • Angestellte Haushaltshilfen nehmen für die Qualifizierung an einer Schulung mit mind. 10 Unterrichtseinheiten teil, z.B. bei der Servicestelle für Nachbarschaftshilfe (50 € Kostenbeitrag, Termine unter Angebote).

         

        Vorteile durch die Registrierung:

        • Angestellte Haushaltshilfen haben keine Begrenzung bei der Anzahl der Betreuten.
        • Angestellte Haushaltshilfen haben keine Begrenzung bei der Höhe des Arbeitslohns.
        • Angestellte Haushaltshilfen müssen bei der Minijobzentrale ordentlich angemeldet werden, dann besteht der übliche Sozialversicherungsschutz.
        • Pflegebedürftige können sich die Kosten für Arbeitslohn aus dem Entlastungsbetrag mit bis zu 131 € im Monat erstatten lassen.
        • Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige bei ihrer Pflegekasse beantragen, bis zu 40% der ungenutzten Pflegesachleistungen für die Haushaltshilfe umzuwandeln.

        Erforderliche Dokumente

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        Unser Service

        Durch die Registrierung bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg erhalten Hamburger Pflegebedürftige Unterstützung im Alltag. Sie können diese Unterstützung dann mit ihrer Pflegekasse über den Entlastungsbetrag abrechnen. 

        Unser Service

        Nachbarschaftshilfe

        • Registrierung ehrenamtlicher Nachbarschaftshelferinnen und -helfer
        • Prüfung der notwendigen Voraussetzungen zur Registrierung
        • Beratung bei Fragen zur Unterstützung im Alltag
        • mehrfach pro Jahr kostenfreie und freiwillige Workshops und Schulungen für registrierte Nachbarschaftshilfen - zu finden unter "Veranstaltungen":
        • Erfahrungsaustausche zwischen Nachbarschaftshelferinnen und -helfern mit Inputvorträgen zu interessanten Themen,
        • Workshops (durch qualifizierte Fachkräfte angeleitet) mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten (z.B. Resilienz, angemessene Kommunikation etc.),
        • Erste-Hilfe-Crash-Kurse zur Auffrischung im Falle von Notfällen
        • Absicherung bei Unfällen und Schadensfällen

        Unser Service

        Haushaltshilfe / Betreuungshilfe

        • Registrierung von beschäftigten Haushaltshelferinnen und -helfern
        • Prüfung der notwendigen Voraussetzungen zur Registrierung
        • Beratung bei Fragen zur Unterstützung im Alltag
        • Schulungsangebot für Qualifizierungsnachweis zur Haushaltshilfe

        Es findet keine Vermittlung zwischen Pflegebedürftigen und Nachbarschaftshilfen durch die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg statt.

        Nachbarschaftshilfe ist generationsübergreifende gegenseitige Unterstützung und ein wertvolles Instrument gegen Einsamkeit und für den Zusammenhalt der Gesellschaft! 

        FAQ

        Hier finden Sie oft gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten:

        Fragen und Antworten

        Wir helfen Ihnen gerne!

        Kontakt

        Die telefonischen Sprechzeiten finden zu diesen Zeiten statt: 

        montags von 10:00-14:00 Uhr

        mittwochs von 12:00-14:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr

        DRK-Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel e.V.
        Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg

         

        Hoheluftchaussee 145
        20253 Hamburg

         
        040 411 706-21 
        info@nachbarschaftshilfe-hh.de 
          
          

         

         

         

        Flyer

        Qualifizierungsschulung für Haushaltshilfen Mai 2025 und 2026

        Feedback zu unseren Schulungen:

        „Guter Service, angenehme Location“

        „Guter Einblick in die verschiedenen, sehr wichtigen Bereiche zum Ablauf eines Helfers- / Betreuungskraft und themenbasierte Gruppenarbeit“

        „Kompetente Dozentin und die fachlich wertvollen Hintergrundinformationen der Referentin, sehr freundliche und angenehme Atmosphäre“ 

        „Toller Service und Beratung“