Gesetzliche Grundlage für die Betreuungs- und Entlastungsangebote (Angebote zur Unterstützung im Alltag) ist die Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung
Die gesetzliche Grundlage für den Entlastungsbetrag von Pflegebedürftigen finden Sie hier: § 45b Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg wird gefördert durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg und die Landesverbände der Pflegekassen. Sie befindet sich beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel e.V., bei dem auch die Trägerschaft liegt. Weitere Informationen zum Angebot des DRK-Eimsbüttel finden Sie auf www.drk-eimsbuettel.de.