Nachbarschaftshilfe

Haushaltshilfe

Herzlich willkommen bei der

Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg!

Worum geht es?

Nachbarschafts- oder Haushaltshilfen können pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 unterstützen, so lange wie möglich zuhause zu wohnen und am sozialen Leben teilzunehmen. Sie entlasten damit auch pflegende An- und Zugehörige. 

Diese Alltagshilfe kann mit Mitteln aus der Pflegeversicherung bezuschusst werden.

Pflegebedürftige Menschen erhalten die benötigte Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten meist von pflegenden An- und Zugehörigen.

Nachbarschaftshilfen sind freiwillige Helferinnen und Helfer, die Bekannte und Freunde mit Pflegegrad unterstützen und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Haushalts- und Betreuungshilfen unterstützen dagegen im Rahmen eines Arbeitsvertrags (z.B. Minijob).

Beide kommen zu den pflegebedürftigen Menschen nach Hause und helfen je nach Bedarf, zum Beispiel beim Reinigen der Wohnung, beim Einkaufen, leisten Gesellschaft oder begleiten zum Arzt. Dabei suchen Pflegebedürftige oder ihre An- und Zugehörigen in eigener Initiative eine geeignete Helferin oder einen geeigneten Helfer ihres Vertrauens, denn es findet leider keine Vermittlung und keine Zuverlässigkeitsprüfung durch die Servicestelle Nachbarschaftshilfe statt!

Wenn sich die Nachbarschafts- oder Haushalts- und Betreuungshilfen gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe „registriert“ haben, können bis zu 131 Euro pro Monat aus dem so genannten Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) erstattet werden. Außerdem erhalten registrierte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer kostenfreie Schulungsangebote.

Für die Registrierung gibt es bestimmte Bedingungen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält die Nachbarschafts- oder Haushaltshilfe nach Prüfung eine „Registrierungsbestätigung“. Diese gibt sie weiter an die pflegebedürftige Person. Die pflegebedürftige Person kann damit bei der Pflegekasse die Erstattung der Auslagen beantragen und dort auch alle weiteren Fragen zur Abrechnung klären.

Wichtig: Falls bereits ein Pflegedienst unterstützt, sollte bei der Pflegekasse nachgefragt werden, ob der Entlastungsbetrag noch in voller Höhe verfügbar ist.

Registrieren Sie sich online

Mögliche Tätigkeiten von Nachbarschafts- oder Haushaltshilfen:

  •  Hilfe im Haushalt (Unterstützung beim Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen, Kochen, Blumen gießen, Einkaufen…)
  •  Begleitung zu Ausflügen, Arztbesuchen, Einkäufen …
  •  Gesellschaft leisten (Spazieren gehen, Vorlesen, Spielen, Zuhören …)
  •  Unterstützung bei Schriftverkehr und Post
  •  Beschäftigung pflegebedürftiger Kinder

 

Die pflegebedürftige und die helfende Person besprechen und entscheiden bei der Nachbarschaftshilfe gemeinsam, was benötigt wird und welche Hilfe angemessen und machbar ist. Bei der angestellten Haushaltshilfe wird dies vertraglich zwischen der pflegebedürftigen Person als Arbeitgeber/in und der angestellten Haushaltshilfe geregelt.

Achtung: Nachbarschafts- und Haushaltshilfen bieten keine Grund- und Behandlungspflege und keine reinen Fahrdienste!

Registrieren Sie sich online

Registrierung

ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen

In der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg können sich ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer registrieren lassen. Zur Registrierung müssen die Nachbarschaftshilfen und die jeweiligen Pflegebedürftigen oder deren Bevollmächtigte sich gemeinsam online registrieren

Die Unterlagen können auch per Post eingereicht werden. Per E-Mail übermittelte Unterlagen können wir leider nicht annehmen. Die Formulare für die Registrierungsangaben können hier heruntergeladen werden.

 

beschäftigte Betreuungs- oder Haushaltshilfen

In der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg können sich Betreuungs- oder Haushaltshilfen registrieren lassen, die durch Pflegebedürftige, Angehörige oder andere nahestehende Personen beschäftigt werden. Zur Registrierung müssen sich die Betreuungs- oder Haushaltshilfen und die jeweiligen Pflegebedürftigen oder deren Bevollmächtigte gemeinsam online registrieren.

Die Unterlagen können auch per Post eingereicht werden. Per E-Mail übermittelte Unterlagen können wir leider nicht annehmen. Das Formular für den Registrierungsangaben kann hier heruntergeladen werden.

Registrieren Sie sich online

Registrierung ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfen

Voraussetzungen zur Registrierung

  • Nachbarschaftshilfen sind volljährig.
  • Nachbarschaftshilfen leben mit der jeweiligen pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.
  • Nachbarschaftshilfen sind mit der jeweiligen pflegebedürftigen Person oder den pflegenden Angehörigen weder bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert.
  • Nachbarschaftshilfen betreuen höchstens zwei Pflegebedürftige.
  • Nachbarschaftshilfen sind ehrenamtlich tätig.
  • Nachbarschaftshilfen erhalten 5 Euro Aufwandsentschädigung je Stunde.
  • Nachbarschaftshilfen sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.

    Registrierung beschäftigter Betreuungs- oder Haushaltshilfen

    Voraussetzungen zur Registrierung

    • Beschäftige sind volljährig.
    • Beschäftigte sind mit der jeweiligen pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert.
    • Die Beschäftigung entspricht den gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Ein entsprechender Arbeitsvertrag wird geschlossen.
    • Die Teilnahme bei einem Erste-Hilfe-Kurs (mind. 9 UE) wird nachgewiesen.
    • Beschäftigte weisen ihre hauswirtschaftliche oder pflegerische Qualifizierung nach.
    • Sofern die Beschäftigten keine Fachkräfte mit hauswirtschaftlichem oder pflegerischem Fachwissen sind, weisen diese eine entsprechende Schulung nach (bei Interesse bietet die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Schulungen für die Qualifizierung als Haushalts-/Betreuungshilfe an).
    • Beschäftigte sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.

    Erforderliche Dokumente

    Unser Service

    Nachbarschaftshilfe

    • Registrierung ehrenamtlicher Nachbarschaftshelferinnen und -helfer
    • Prüfung der notwendigen Voraussetzungen zur Registrierung
    • Beratung bei Fragen zur Unterstützung im Alltag
    • Erfahrungsaustausch zwischen Nachbarschaftshelferinnen und -helfern, Workshops, Erste-Hilfe-Crash-Kurse
    • Absicherung bei Unfällen und Schadensfällen

    Unser Service

    Haushaltshilfe / Betreuungshilfe

    • Registrierung von beschäftigten Haushaltshelferinnen und -helfern
    • Prüfung der notwendigen Voraussetzungen zur Registrierung
    • Beratung bei Fragen zur Unterstützung im Alltag
    • Schulungsangebot für Qualifizierungsnachweis zur Haushaltshilfe

    Es findet keine Vermittlung zwischen Pflegebedürftigen und Nachbarschaftshilfen durch die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg statt.

    Unser Service

    Mit den Angeboten der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg erhalten Hamburger Pflegebedürftige Unterstützung im Alltag.

    Pflegebedürftige können mit der Unterstützung der Helferinnen und Helfer ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu Hause bewältigen und ihre sozialen Kontakte aufrechterhalten. Außerdem werden die pflegenden Angehörigen durch dieses Angebot entlastet.

    Hintergrund

    Nachbarschafts- und Haushaltshilfen können Menschen mit Pflegebedarf (ab Pflegegrad 1) dabei unterstützen, ein selbstständiges Leben zu führen. Für Helferinnen und Helfer, die mit der pflegebedürftigen Person bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind, kann der Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung (§ 45b SGB XI, bis zu 131 € im Monat) genutzt werden, um ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen mit bis zu 5 € pro Stunde für ihren Aufwand zu entschädigen bzw. um die Kosten für angestellte Haushaltshilfen zu bezuschussen. Hier können Sie gemeinsam die Angaben zur Registrierung machen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhält die Nachbarschafts- bzw. Haushaltshilfe eine Registrierungsbestätigung zur Weitergabe an die pflegebedürftige Person. Mit dieser Bestätigung kann bei der Pflegekasse beantragt werden, gemachte Auslagen zurück zu erstatten. Registrierte Nachbarschaftshilfen sind zudem versichert und ihre Aufwandsentschädigung ist steuerfrei gem. § 3 Nr. 36 EStG .

    FAQ

    Hier finden Sie oft gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten:

    Fragen und Antworten

    Wir helfen Ihnen gerne!

    Kontakt

    Die telefonischen Sprechzeiten finden zu diesen Zeiten statt: 

    montags von 10:00-14:00 Uhr

    mittwochs von 12:00-14:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr

    DRK-Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel e.V.
    Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg

     

    Hoheluftchaussee 145
    20253 Hamburg

     
    040 411 706-21 
    info@nachbarschaftshilfe-hh.de 
      
      

     

     

     

    Flyer

    Qualifizierungsschulung für Haushaltshilfen Mai 2025 und 2026

    Feedback zu unseren Schulungen:

    „Guter Service, angenehme Location“

    „Guter Einblick in die verschiedenen, sehr wichtigen Bereiche zum Ablauf eines Helfers- / Betreuungskraft und themenbasierte Gruppenarbeit“

    „Kompetente Dozentin und die fachlich wertvollen Hintergrundinformationen der Referentin, sehr freundliche und angenehme Atmosphäre“ 

    „Toller Service und Beratung“