So einfach werden Sie Nachbarschafts- oder Haushaltshilfe:
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen als Nachbarschafts- oder Haushaltshilfe – können Sie sich die Tätigkeit vorstellen? Dann registrieren Sie sich gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person online. Sie können die entsprechenden Unterlagen auch per Briefpost an uns schicken.
Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung von der Servicestelle Nachbarschaftshilfe (per Post oder per E-Mail, ganz wie Sie möchten)
Die pflegebedürftige Person reicht die Bestätigung bei ihrer Pflegekasse ein, um den Entlastungsbetrag ausgezahlt zu bekommen.
In der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg können sich ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer registrieren lassen. Zur Registrierung müssen die Nachbarschaftshilfen und die jeweiligen Pflegebedürftigen oder deren Bevollmächtigte sich gemeinsam online registrieren.
Die Unterlagen können auch per Post eingereicht werden. Per E-Mail übermittelte Unterlagen können wir leider nicht annehmen. Die Formulare für die Registrierungsangaben können hier heruntergeladen werden.
In der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg können sich Betreuungs- oder Haushaltshilfen registrieren lassen, die durch Pflegebedürftige, Angehörige oder andere nahestehende Personen beschäftigt werden. Zur Registrierung müssen sich die Betreuungs- oder Haushaltshilfen und die jeweiligen Pflegebedürftigen oder deren Bevollmächtigte gemeinsam online registrieren.
Die Unterlagen können auch per Post eingereicht werden. Per E-Mail übermittelte Unterlagen können wir leider nicht annehmen. Das Formular für den Registrierungsangaben kann hier heruntergeladen werden.
Es findet keine Vermittlung zwischen Pflegebedürftigen und Nachbarschaftshilfen durch die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg statt.
Mit den Angeboten der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg erhalten Hamburger Pflegebedürftige Unterstützung im Alltag.
Pflegebedürftige können mit der Unterstützung der Helferinnen und Helfer ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu Hause bewältigen und ihre sozialen Kontakte aufrechterhalten. Außerdem werden die pflegenden Angehörigen durch dieses Angebot entlastet.
Nachbarschafts- und Haushaltshilfen können Menschen mit Pflegebedarf (ab Pflegegrad 1) dabei unterstützen, ein selbstständiges Leben zu führen. Für Helferinnen und Helfer, die mit der pflegebedürftigen Person bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind, kann der Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung (§ 45b SGB XI, bis zu 131 € im Monat) genutzt werden, um ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen mit bis zu 5 € pro Stunde für ihren Aufwand zu entschädigen bzw. um die Kosten für angestellte Haushaltshilfen zu bezuschussen. Hier können Sie gemeinsam die Angaben zur Registrierung machen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhält die Nachbarschafts- bzw. Haushaltshilfe eine Registrierungsbestätigung zur Weitergabe an die pflegebedürftige Person. Mit dieser Bestätigung kann bei der Pflegekasse beantragt werden, gemachte Auslagen zurück zu erstatten. Registrierte Nachbarschaftshilfen sind zudem versichert und ihre Aufwandsentschädigung ist steuerfrei gem. § 3 Nr. 36 EStG .
Wir beraten Sie: 040 / 411 706-21
Hier finden Sie oft gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten:
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?
Welche Unterlagen muss ich für eine erfolgreiche Registrierung einreichen?
Muss ich um als Nachbarschaftshilfe tätig zu werden einen Kurs absolvieren?
Kann ich einen Termin vor Ort in der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg vereinbaren?
Wie läuft die Abrechnung ab?
Kann ich Nachbarschaftshilfe für meinen Vater leisten?
Wie viel pflegebedürftige Personen kann ich als Nachbarschaftshilfe betreuen?
Wozu benötigt eine Haushaltshilfe einen Erste-Hilfe-Kurs?
Die telefonischen Sprechzeiten finden zu diesen Zeiten statt: montags von 10:00-14:00 Uhr mittwochs von 12:00-14:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr DRK-Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel e.V. |
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Hoheluftchaussee 145 | |
040 411 706-21 | |
info@nachbarschaftshilfe-hh.de | |
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