In der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg können sich in Hamburg gemeldete Nachbarschaftshelferinnen und -helfer registrieren lassen. Zur Registrierung müssen die Nachbarschaftshilfen und die jeweiligen Pflegebedürftigen zusammen persönlich vorstellig werden. Eine Terminvereinbarung zur Registrierung ist erforderlich. Im Fall, dass die pflegebedürftige Person aus einem wichtigen Grund nicht persönlich erscheinen kann, darf diese eine dritte unabhängige Person, also nicht die Nachbarschaftshilfe, für die Registrierung bevollmächtigen. Notwendig hierfür ist eine von der pflegebedürftigen Person unterzeichnete Vollmacht (formlos). Diese muss von der bevollmächtigten Person zusammen mit dem Personalausweis der pflegebedürftigen Person im Original zur Registrierung vorgelegt werden.
Eine Terminvereinbarung zur Registrierung ist erforderlich.