Es ist nötig, dass die Haushaltshilfe zur Registrierung persönlich vorstellig wird. Vor Ort muss eine Erklärung unterschrieben werden. Um die Registrierungszeit vor Ort für Sie und uns zu verkürzen, können Sie die Erklärung online ausfüllen und sich per E-Mail zum Ausdruck zusenden lassen. Bringen Sie die ausgedruckte und von Ihnen und der/dem Pflegebedürftigen unterschriebene Erklärung zur Registrierung mit.

Erklärung

zum Verwandtschaftsausschluss zweiten Grades

Die Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO) schreibt die Voraussetzungen vor, unter denen die Leistungen von Haushaltshilfen als anerkannt gelten. Hierunter fällt, dass die/der beschäftigte Haushaltshilfe/Haushaltshelfer mit der oder dem Leistungsberechtigten nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist (§ 5 Absatz 7 Nr. 2 HmbPEVO).

Verwandte bis zum zweiten Grad sind Eltern mit den Kindern, Enkel und Großeltern sowie die Geschwister und die jeweiligen Ehepartner.