Registrierung

ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen

In der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg können sich ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer registrieren lassen. Zur Registrierung müssen die Nachbarschaftshilfen und die jeweiligen Pflegebedürftigen oder deren Bevollmächtigte sich gemeinsam online registrieren

Die Unterlagen können auch per Post eingereicht werden. Per E-Mail übermittelte Unterlagen können wir leider nicht annehmen. Die Formulare für die Registrierungsangaben können hier heruntergeladen werden.

 

beschäftigte Betreuungs- oder Haushaltshilfen

In der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg können sich Betreuungs- oder Haushaltshilfen registrieren lassen, die durch Pflegebedürftige, Angehörige oder andere nahestehende Personen beschäftigt werden. Zur Registrierung müssen sich die Betreuungs- oder Haushaltshilfen und die jeweiligen Pflegebedürftigen oder deren Bevollmächtigte gemeinsam online registrieren.

Die Unterlagen können auch per Post eingereicht werden. Per E-Mail übermittelte Unterlagen können wir leider nicht annehmen. Das Formular für den Registrierungsangaben kann hier heruntergeladen werden.

Registrieren Sie sich online

Registrierung ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfen

Voraussetzungen zur Registrierung

  • Nachbarschaftshilfen sind volljährig.
  • Nachbarschaftshilfen leben mit der jeweiligen pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.
  • Nachbarschaftshilfen sind mit der jeweiligen pflegebedürftigen Person oder den pflegenden Angehörigen weder bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert.
  • Nachbarschaftshilfen betreuen höchstens zwei Pflegebedürftige.
  • Nachbarschaftshilfen sind ehrenamtlich tätig.
  • Nachbarschaftshilfen erhalten 5 Euro Aufwandsentschädigung je Stunde.
  • Nachbarschaftshilfen sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.

    Registrierung beschäftigter Betreuungs- oder Haushaltshilfen

    Voraussetzungen zur Registrierung

    • Beschäftige sind volljährig.
    • Beschäftigte sind mit der jeweiligen pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert.
    • Die Beschäftigung entspricht den gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Ein entsprechender Arbeitsvertrag wird geschlossen.
    • Die Teilnahme bei einem Erste-Hilfe-Kurs (mind. 9 UE) wird nachgewiesen.
    • Beschäftigte weisen ihre hauswirtschaftliche oder pflegerische Qualifizierung nach.
    • Sofern die Beschäftigten keine Fachkräfte mit hauswirtschaftlichem oder pflegerischem Fachwissen sind, weisen diese eine entsprechende Schulung nach (bei Interesse bietet die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Schulungen für die Qualifizierung als Haushalts-/Betreuungshilfe an).
    • Beschäftigte sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.

    Erforderliche Dokumente