Registrierung

ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen

In der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg können sich ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer registrieren lassen. Zur Registrierung müssen die Nachbarschaftshilfen und die jeweiligen Pflegebedürftigen oder deren Bevollmächtigte gemeinsam einen Antrag per Briefpost stellen. Mit E-Mail übermittelte Anträge können wir leider nicht annehmen. Die Formulare für den Registrierungsantrag können hier heruntergeladen werden.

 

beschäftigte Betreuungs- oder Haushaltshilfen

In der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg können sich Betreuungs- oder Haushaltshilfen registrieren lassen, die durch Pflegebedürftige, Angehörige oder andere nahestehende Personen beschäftigt werden. Zur Registrierung müssen die Betreuungs- oder Haushaltshilfen und die jeweiligen Pflegebedürftigen oder deren Bevollmächtigte gemeinsam einen Antrag per Briefpost stellen. Mit E-Mail übermittelte Anträge können wir leider nicht annehmen. Das Formular für den Registrierungsantrag kann hier heruntergeladen werden.

Registrierung ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfen

Voraussetzungen zur Registrierung

  • Nachbarschaftshilfen sind volljährig.
  • Die pflegebedürftige Person ist in Hamburg wohnhaft und gemeldet.
  • Nachbarschaftshilfen leben mit der jeweiligen pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.
  • Nachbarschaftshilfen sind mit der jeweiligen pflegebedürftigen Person oder den pflegenden Angehörigen weder bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert.
  • Nachbarschaftshilfen betreuen höchstens zwei Pflegebedürftige.
  • Nachbarschaftshilfen sind ehrenamtlich tätig.
  • Nachbarschaftshilfen erhalten 5 Euro Aufwandsentschädigung je Stunde.
  • Es werden insgesamt höchstens 3.000 Euro steuerfreie ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen im Kalenderjahr durch Nachbarschaftshilfen entgegengenommen.
  • Nachbarschaftshilfen sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.

    Erforderliche Dokumente

    Registrierung beschäftigter Betreuungs- oder Haushaltshilfen

    Voraussetzungen zur Registrierung

    • Beschäftigte sind volljährig.
    • Die pflegebedürftige Person ist in Hamburg wohnhaft und gemeldet.
    • Beschäftigte leben mit der jeweiligen pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.
    • Beschäftigte sind mit der jeweiligen pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert.
    • Die Beschäftigung entspricht den gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Ein entsprechender Arbeitsvertrag wird geschlossen.
    • Wenn die Beschäftigung ein Minijob ist, meldet der Arbeitgeber die beschäftigte Betreuungshilfe/Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an. Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale wird nachgewiesen.
    • Die Teilnahme bei einem Erste-Hilfe-Kurs wird nachgewiesen.
    • Beschäftigte weisen ihre hauswirtschaftliche oder pflegerische Qualifizierung nach.
    • Sofern die Beschäftigten keine Fachkräfte mit hauswirtschaftlichem oder pflegerischem Fachwissen sind, weisen diese eine entsprechende Schulung nach.
    • Beschäftigte sind nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig.

    Erforderliche Dokumente