Registrierung

Voraussetzungen und Vorteile der Registrierung

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und angestellte Haushalts-/ Betreuungshilfen haben inhaltlich die gleichen Aufgaben, doch gibt es teilweise unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Vorteile durch die Registrierung.      

 

Gleiche Voraussetzungen:

Die Helferinnen und Helfer ….

  • sind volljährig
  • leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt
  • sind nicht mit der pflegebedürftigen Person oder den pflegenden Angehörigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert
  • sind nicht die Pflegeperson für die pflegebedürftige Person

Unterschiede:

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen

Voraussetzungen zur Registrierung:

  • Nachbarschaftshilfen betreuen höchstens zwei Pflegebedürftige.
  • Nachbarschaftshilfen sind ehrenamtlich tätig.
  • Nachbarschaftshilfen erhalten 5 Euro Aufwandsentschädigung je Stunde. 
  • Die Aufwandsentschädigung ist begrenzt auf
    - bis zu 1.572 € pro Jahr bei Unterstützung einer pflegebedürftigen Person und
    - bis zu 2.400 € pro Jahr bei zwei pflegebedürftigen Personen.
 

 

Vorteile durch die Registrierung:

  • Nachbarschaftshilfen benötigen keine bestimmte Qualifikation.
  • Nachbarschaftshilfen müssen keine Nachweise einreichen.
  • Nachbarschaftshilfen werden auf Wunsch kostenlose Workshops und Schulungen angeboten.
  • Nachbarschaftshilfen sind unfallversichert und haftpflichtversichert, sofern sie über keine eigene Versicherung verfügen.
  • Nachbarschaftshilfen dürfen die Aufwandsentschädigung steuerfrei entgegennehmen.
  • Pflegebedürftige können sich die Kosten für die Aufwandsentschädigung aus dem Entlastungsbetrag mit bis zu 131 € im Monat erstatten lassen.

 

        Erforderliche Dokumente

        Angestellte Betreuungs- oder Haushaltshilfen

        Voraussetzungen zur Registrierung

        • Angestellte Haushaltshilfen schließen einen Arbeitsvertrag mit der pflegebedürftigen Person als Arbeitgeber/in, der den gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entspricht (zum Beispiel Minijob).
        • Angestellte Haushaltshilfen weisen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs mit mind. 9 Unterrichtseinheiten nach.
        • Angestellte Haushaltshilfen weisen ihre hauswirtschaftliche oder pflegerische Qualifizierung nach, wenn die Beschäftigten selbst Fachkräfte mit hauswirtschaftlichem oder pflegerischem Fachwissen sind oder
        • Angestellte Haushaltshilfen nehmen für die Qualifizierung an einer Schulung mit mind. 10 Unterrichtseinheiten teil, z.B. bei der Servicestelle für Nachbarschaftshilfe (50 € Kostenbeitrag, Termine unter Angebote).

         

        Vorteile durch die Registrierung:

        • Angestellte Haushaltshilfen haben keine Begrenzung bei der Anzahl der Betreuten.
        • Angestellte Haushaltshilfen haben keine Begrenzung bei der Höhe des Arbeitslohns.
        • Angestellte Haushaltshilfen müssen bei der Minijobzentrale ordentlich angemeldet werden, dann besteht der übliche Sozialversicherungsschutz.
        • Pflegebedürftige können sich die Kosten für Arbeitslohn aus dem Entlastungsbetrag mit bis zu 131 € im Monat erstatten lassen.
        • Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige bei ihrer Pflegekasse beantragen, bis zu 40% der ungenutzten Pflegesachleistungen für die Haushaltshilfe umzuwandeln.

        Erforderliche Dokumente

        Registrieren Sie sich online