Es ist nötig, dass die/der Pflegebedürftige gemeinsam mit der Nachbarschaftshilfe zur Registrierung persönlich vorstellig wird. Vor Ort müssen drei Erklärungen unterschrieben werden. Um die Registrierungszeit vor Ort für Sie und uns zu verkürzen, können Sie die drei Erklärungen online ausfüllen und sich per E-Mail zum Ausdruck zusenden lassen. Bringen Sie die ausgedruckten und unterschriebenen Dokumente zur Registrierung mit.

Erklärung

zum Verwandtschaftsausschluss zweiten Grades

Die Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO) schreibt die Voraussetzungen vor, unter denen die Leistungen von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern als anerkannt gelten. Hierunter fällt, dass die Nachbarschaftshelferin bzw. der Nachbarschaftshelfer mit der oder dem Leistungsberechtigten oder ihren bzw. seinen pflegenden Angehörigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind (§ 5 Absatz 6 Nr. 1 HmbPEVO).

Verwandte bis zum zweiten Grad sind Eltern mit den Kindern, Enkel und Großeltern sowie die Geschwister und die jeweiligen Ehepartner.