Unsere Angebote

Nachbarschaftshilfe

  • Registrierung ehrenamtlicher Nachbarschaftshelferinnen und -helfer
  • Prüfung der notwendigen Voraussetzungen zur Registrierung
  • Beratung bei Fragen zur Unterstützung im Alltag
  • Erfahrungsaustausch zwischen Nachbarschaftshelferinnen und -helfern, Workshops, Erste-Hilfe-Crash-Kurse
  • Absicherung bei Unfällen und Schadensfällen

Unsere Angebote

Haushaltshilfe / Betreuungshilfe

  • Registrierung von beschäftigten Haushaltshelferinnen und -helfern
  • Prüfung der notwendigen Voraussetzungen zur Registrierung
  • Beratung bei Fragen zur Unterstützung im Alltag
  • Schulungsangebot für Qualifizierungsnachweis zur Haushaltshilfe

Es findet keine Vermittlung zwischen Pflegebedürftigen und Nachbarschaftshilfen durch die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg statt.

Unsere Ziele

Mit den Angeboten der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg erhalten Hamburger Pflegebedürftige Unterstützung im Alltag.

Pflegebedürftige können mit der Unterstützung der Helferinnen und Helfer ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu Hause bewältigen und ihre sozialen Kontakte aufrechterhalten. Außerdem werden die pflegenden Angehörigen durch dieses Angebot entlastet.

Hintergrund

Nachbarschafts- und Haushaltshilfen können Menschen mit Pflegebedarf (ab Pflegegrad 1) dabei unterstützen, ein selbstständiges Leben zu führen. Für Helferinnen und Helfer, die mit der pflegebedürftigen Person bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert sind, kann der Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung (§ 45b SGB XI, bis zu 131 € im Monat) genutzt werden, um ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen mit bis zu 5 € pro Stunde für ihren Aufwand zu entschädigen bzw. um die Kosten für angestellte Haushaltshilfen zu bezuschussen. Hier können Sie gemeinsam die Angaben zur Registrierung machen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhält die Nachbarschafts- bzw. Haushaltshilfe eine Registrierungsbestätigung zur Weitergabe an die pflegebedürftige Person. Mit dieser Bestätigung kann bei der Pflegekasse beantragt werden, gemachte Auslagen zurück zu erstatten. Registrierte Nachbarschaftshilfen sind zudem versichert und ihre Aufwandsentschädigung ist steuerfrei gem. § 3 Nr. 36 EStG .

FAQ

Hier finden Sie oft gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten:

Fragen und Antworten