Beachten Sie, dass eine persönliche Vorstellung von Nachbarschaftshilfe und Pflegebedürftigen in der Servicestelle Nachbarschaftshilfe nötig ist, um die Registrierung abzuschließen.
Beachten Sie, dass eine persönliche Vorstellung von Nachbarschaftshilfe und Pflegebedürftigen in der Servicestelle Nachbarschaftshilfe nötig ist, um die Registrierung abzuschließen.
Die Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO) schreibt die Voraussetzungen vor, unter denen die Leistungen von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern als anerkannt gelten. Hierunter fällt, dass die Aufwandsentschädigung für die geleistete Nachbarschaftshilfe nicht 5 Euro je Stunde überschreitet (§ 5 Absatz 6 Nr. 3 HmbPEVO) und insgesamt nicht mehr als 2.400 Euro je Kalenderjahr durch die Nachbarschaftshelferin bzw. den Nachbarschaftshelfer entgegen genommen werden (§ 5 Absatz 6 Nr. 5 HmbPEVO).