Beachten Sie, dass eine persönliche Vorstellung von Nachbarschaftshilfe und Pflegebedürftigen in der Servicestelle Nachbarschaftshilfe nötig ist, um die Registrierung abzuschließen.

Erklärung

zur Entgegennahme von Aufwandsentschädigungen

Die Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO) schreibt die Voraussetzungen vor, unter denen die Leistungen von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern als anerkannt gelten. Hierunter fällt, dass die Aufwandsentschädigung für die geleistete Nachbarschaftshilfe nicht 5 Euro je Stunde überschreitet (§ 5 Absatz 6 Nr. 3 HmbPEVO) und insgesamt nicht mehr als 2.400 Euro je Kalenderjahr durch die Nachbarschaftshelferin bzw. den Nachbarschaftshelfer entgegen genommen werden (§ 5 Absatz 6 Nr. 5 HmbPEVO).

dass die Aufwandsentschädigung der von mir geleisteten Nachbarschaftshilfe nach § 5 Absatz 6 Nr. 3 HmbPEVO 5 Euro je Stunde nicht überschreitet.

Darüber hinaus versichere ich, dass ich als Nachbarschaftshelfer/in ausschließlich über die „Servicestelle Nachbarschaftshilfe“ ehrenamtlich tätig bin und insgesamt nicht mehr als 2.400 Euro je Kalenderjahr an Aufwandsentschädigungen entgegennehme.

Das Merkblatt zur Versteuerung habe ich zur Kenntnis genommen und abgespeichert.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die von mir gemachten Angaben von der Servicestelle Nachbarschaftshilfe gespeichert und verarbeitet werden. Das Finanzamt hat jederzeit das Recht auf Einsicht und Kontrolle der gemachten Angaben.