Beachten Sie, dass eine persönliche Vorstellung von Nachbarschaftshilfe und Pflegebedürftigen in der Servicestelle Nachbarschaftshilfe nötig ist, um die Registrierung abzuschließen.
Beachten Sie, dass eine persönliche Vorstellung von Nachbarschaftshilfe und Pflegebedürftigen in der Servicestelle Nachbarschaftshilfe nötig ist, um die Registrierung abzuschließen.
Die Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO) schreibt die Voraussetzungen vor, unter denen die Leistungen von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern als anerkannt gelten. Hierunter fällt, dass die Nachbarscharschaftshelferin bzw. der Nachbarschafts- helfer nicht mehr als zwei Leistungsberechtige betreut (§ 5 Absatz 6 Nr. 4 HmbPEVO).