Beachten Sie, dass eine persönliche Vorstellung von Nachbarschaftshilfe und Pflegebedürftigen in der Servicestelle Nachbarschaftshilfe nötig ist, um die Registrierung abzuschließen.

Erklärung

zur Anzahl der zu betreuenden Leistungsberechtigten

Die Hamburgische Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO) schreibt die Voraussetzungen vor, unter denen die Leistungen von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern als anerkannt gelten. Hierunter fällt, dass die Nachbarscharschaftshelferin bzw. der Nachbarschafts- helfer nicht mehr als zwei Leistungsberechtige betreut (§ 5 Absatz 6 Nr. 4 HmbPEVO).